1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte mit unserer Firma. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung; sie haben weder rückwirkende Kraft für vorausgegangene Lieferungen noch Geltung für spätere Geschäfte. Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber werden von uns nur insoweit anerkannt, als sie unseren Bedingungen nicht widersprechen.

2. Preise

Unsere Preise gelten ab Werk. Für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Bei einer wertmäßigen Abnahme von mindestens Euro 1000,00 pro Auftrag liefern wir frachtfrei Bestimmungsort, soweit dieser innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. Für Kleinst-Aufträge unter einem Warennettowert von € 50,- wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- berechnet, zuzüglich Versandkosten. Mündliche Abmachungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Liefertermin

Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten und gelten annähernd. Verzögerungen der Lieferungen berechtigen nicht zur Annullierung von Aufträgen oder Geltendmachung anderweitiger Ansprüche. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Lieferpflicht. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zahlbar, unabhängig vom Eingang der Ware und vom Recht der Mängelrüge. Bei Vorauskasse gewähren wir 3% Skonto. Bei Zahlungsüberschreitungen steht uns das Recht zu, entweder weitere Lieferungen bis zur restlosen Abdeckung unserer fälligen Forderungen zurückzuhalten oder weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darüber hinaus werden bei Zielüberschreitungen oder bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, grundsätzlich unsere sämtlichen Forderungen zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Bankzinssatzes zu berechnen und sofortige Zahlung zu fordern, ohne dass es einer vom Gesetz vorgeschriebenen Form der in Verzugsetzung bedarf. Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten. Unsere Vertreter usw. sind nur bei Vorlage besonderer Vollmacht vom Werk zum Inkasso befugt.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Ferner anerkennt der Käufer unseren erweiterten Eigentumsvorbehalt, verlängerten Eigentumsvorbehalt und Miteigentumsanspruch bei Weiterverarbeitung an. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir oder eine von uns beauftragte Person berechtigt, Aussonderungen nach unserer Wahl in den Beständen des Käufers aus unseren Lieferungen, bis zur Höhe unseres Forderungsbetrages, einschließlich der aufgelaufenen Kosten und Verzugszinsen, unabhängig davon, ob die Ware bezahlt ist oder nicht, vorzunehmen.

6. Beanstandungen

Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Waren zur Kenntnis gebracht werden. Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, werden kostenlos behoben. Für weitere Ansprüche wie: Entschädigungen, Arbeitslöhne, Verzugsstrafen oder Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, kommen wir nicht auf.

7. Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: „Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserem billigen Ermessen unterliegender Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 24 Monaten seit Einbau der Armatur infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Verzögert sich der Versand oder der Einbau ohne unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens 30 Monate nach Gefahrenübergang.”

8. Rücksendungen

Rücksendungen, außer Beanstandungsware wie in Punkt 7, sowie Annullierungen von Aufträgen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Bei Rücksendungen einwandfreier Waren werden grundsätzlich für Behandlungskosten 25% des Warennettowertes, zum Zeitpunkt der Rechnungserteilung, in Rechnung gestellt.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist in jedem Falle Burglengenfeld.

BENKISER Armaturenwerk GmbH

Stand 01.01.2011
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